RoHS-Richtlinie bezüglich gefährlicher Stoffe

Im Jahr 2003 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe“ (Restriction of Hazardous Substances, RoHS oder Richtlinie 2002/95/EG) erlassen.
Die EU hat diese neue Richtlinie zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Menschen entwickelt, die normalerweise mit Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) arbeiten.
Die Zielsetzung dieser Rechtsvorschrift ist, die Konzentration bestimmter problematischer Stoffe aus den Elektro- und Elektronikgeräten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, zu verbannen. Daher müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ab dem 1. Juli 2006 die neuen Elektro- und Elektronikgeräte, die in Verkehr gebracht werden, keine der folgenden sechs verbotenen Substanzen enthalten:

  • Blei (Pb) und seine Verbindungen
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium VI (Cd-VI) und seine Verbindungen
  • sechswertiges Chrom und seine Verbindungen
  • polybromierte Biphenyle (PBB)
  • polybromierte Diphenylether (PBDE)
  • Penta, Otta- und Deca-BDE (Bromdiphenylether).
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